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1. Aufnahmegebühr einmalig 8,00 €
Die Aufnahmegebühr ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages zu entrichten.
Für Mitglieder des Deutschen Mieterbundes entfällt die Zahlung.
2. Mitgliedsbeitrag pro Jahr 31,20€ / pro Monat 2,60 €
3. Ermäßigter Beitrag pro Jahr 15,60 € / pro Monat 1.30 €
Eine Beitragsermäßigung ist nach formlosem Antrag an den Vorstand möglich.
Der Vorstand entscheidet bei Härtefällen über den Antrag der Beitragsermäßigung jedes Mitgliedes
individuell.
4. Zahlungsmodus
Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt grundsätzlich über Einzug und ist am 01.01 des
Jahres fällig.
Dazu ist dem Vorstand bei Eintritt in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen.
Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand im Lastschriftverfahren im Monat Februar eingezogen.
Es gibt die Möglichkeit des halbjährlichen Einzugs der Beiträge mit Einzug im Monat Februar und
August des Jahres.
Mitglieder die sich in einer besonders prekären finanziellen Situation befinden, können mit dem
Vorstand des Vereins eine Ratenzahlung des Beitrages schriftlich vereinbaren.
Mitglieder die ihrer Beitragszahlung nicht nachkommen werden entsprechend der Satzung des
Vereins § 5 Abs. 6 gestrichen.
5. Beitrag zur Rechtsschutzversicherung
Der Jahresbeitrag zur Rechtsschutzversicherung (RSV) beträgt gegenwärtig, einschließlich der
z. Z. gültigen Versicherungssteuer 18,15 €.
Der Beitrag ist am 01.01 des Jahres fällig. Bei Eintritt in den Verein im Laufe des Kalenderjahres ist
der Beitrag für die RSV anteilig (monatlich 1,55 €) zu entrichten.
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