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Deutscher Mieterbund                    

Mieterverein Erkner und Umgebung e. V.
 

Verehrte Vereinsmitglieder,

Heute sind wir zum 20. Mal zusammengekommen, um in bewährter Weise jährliche Rechenschaft abzulegen über die Arbeit des Vereins und des Vorstandes, über die Wirksamkeit unserer Tätigkeit im vergangenen Jahr.

Unser Mieterverein Erkner und Umgebung e.V. kann auch für das zurückliegende Jahr auf eine erfolgreiche Arbeit zurückblicken.

Durch das kontinuierliche und aktive Wirken des Vorstandes und der  Rechtsanwälte Frau Peters  und Frau Walter haben – wie in den Vorjahren – alle Mitglieder auch in diesem Zeitraum die erforderliche Hilfe und Beratung erhalten.

Unser Verein steht natürlich bei seiner Tätigkeit nicht allein. Wir sind als Verein mit zurzeit  etwa 320 örtlichen Mietervereinen über die jeweiligen Landesverbände in der Dachorganisation „Deutscher Mieterbund“ organisiert. Etwa 1.300 hauptberufliche und 2.500 ehrenamtliche Mitarbeiter sind für die Mieterorganisation tätig. Insgesamt sind 1,24 Millionen Mieterhaushalte Mitglied im Deutschen Mieterbund, das heißt etwa drei Millionen Mieterinnen und Mieter.

Zur Information: Es gibt auch eine internationale Mietervereinigung, die „Internationale Mieterallianz mit Mitgliedern  aus mehr als 40 Ländern.

Verehrte Vereinsmitglieder,

vor wenigen Wochen wurde unser Verein 20 Jahre alt. Am 06. Juni 1991 trafen sich im Speiseraum der Tief-, Öko- und Wasserbau GmbH Erkner Beuststraße 19 Enthusiasten, um den Mieterverein Erkner und Umgebung e.V. zu gründen.

Die Beweggründe dafür lagen auf der Hand. Im vereinten Deutschland wurden die Bürger  auch auf dem Gebiet des Wohnens vor neue Tatsachen, neue rechtliche Regelungen und viele andere Fragen gestellt. Plötzlich gab es einen veränderten Umgang mit  dem wichtigen Gut Wohnung. Die Bürger brauchten einen Anlaufpunkt an dem sie Rat und Hilfe erhalten konnten. Dieses Grundanliegen für das Wirken unseres Vereins besteht bis zum heutigen Tag, wenn sich auch die inhaltlichen Akzente und Anforderungen etwas verschoben haben.

Kaum war  unser Verein gegründet, kamen sofort wichtige und schwierige Aufgaben auf uns zu. In dieser Zeit hat besonders Dr. Kober als damaliger Vorsitzender sich insbesondere um den Aufbau und vor der Außendarstellung des Vereins verdient gemacht.

Die Mieten wurden erhöht oder wie es hieß „angepasst“, die Betriebskosten von den Grundmieten getrennt und die Modernisierungsumlage eingeführt. Dazu gab es 1991 die erste Grundmietenverordnung. Am 01. Januar 1993  trat der Teil 1 der zweiten Grundmietenverordnung und am 01.Januar 1994 der Teil 2 in Kraft. Ab 01.Juli 1995 gab es dann das Mietenüberleitungsgesetz  mit dem Ziel der Überführung der Mieten in das Vergleichsmietensystem der Bundesrepublik.

Den vorläufigen Abschluss  der gesetzlichen Veränderungen bildete dann am 01. September 2001 das Mietrechtsreformgesetz, d.h. die Eingliederung des Wohnungsmietrechtes in das BGB.

Alles zog und zieht einen beträchtlichen Beratungsbedarf nach sich, dem wir uns stellen mussten und gestellt haben. Wie Sie wissen ist das heute noch genauso.  In allen Fällen gab und gibt es erhebliche Probleme bei der Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Das ist nach wie vor so.

Der Verein wuchs schnell. Damit wurde die Wirksamkeit das Ansehen und Gewicht im Territorium bedeutend erhöht. 1993 waren wir 350 Mitglieder; 1997 bereits 1109. Im Jahr 2000 hatten wir die höchste Mitgliederzahl mit 1174. Seitdem ist diese Entwicklung rückläufig, jetzt sind wir etwa 750. Das liegt einmal an der demographischen Entwicklung andererseits wurden im Laufe der Jahre viele Sorgen und Probleme der Mieter durch die Arbeit des Vereins aus der Welt geschafft, insbesondere in kritischer Zusammenarbeit mit den großen Vermietern. Deshalb glauben einige Mieter, Rat und Hilfe eines Vereins nicht mehr zu bedürfen, was sich aber oft als Irrtum erweist; manchmal auch als recht teurer Irrtum.

Verehrte Mitglieder,

Wie eben gesagt stellen wir  jedes Jahr fest,  der Bundesgerichtshof hat auch im vergangenen Jahr durch eine Reihe von Urteilen verschiedene Sachverhalte im Mietrecht neu bestimmt. Das ist für uns ein Problem. Für unsere Berater heißt das immer auf dem Laufenden zu sein, um stets Auskünfte und Ratschläge an unsere Mitglieder, entsprechend dem aktuellen Stand der Rechtsprechung geben zu können. Das ist uns bisher gelungen. Wir werden da auch weiter dranbleiben.

In der Satzung unseres Vereins, also in unserem Grundgesetz, steht: Der Verein bezweckt die Verwirklichung einer sozialen Wohnungspolitik. Das heißt für uns, dass wir uns auch zu grundsätzlichen Problemen äußern und Stellung beziehen.

In meinem Bericht im vergangenen Jahr hatte ich ausgeführt, dass damals

wiederholt von notwendigen Änderungen im Mietrecht gesprochen wurde. Es ging und geht dabei darum, dass die Koalitionsfraktionen der CDU und FDP im Bundestag sich in ihrem Koalitionsvertrag auf Änderungen im Mietrecht festgelegt haben; bei dieser Koalition natürlich zu Lasten der Mieter. Mittlerweile ist der Kampf um das Mietrecht voll entbrannt. Und dieser Kampf dauert an. Auf dem 64. Deutschen Mietertag, der vom 16. bis 18. Juni in Berlin stattfand, unterstrich der Präsident des Mieterbundes Dr. Franz-Georg Rips, dass es falsch ist, die Balance im Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern, die sich seit 2001 gebildet hat, zu ändern.

Eine der Forderungen zu Änderungen im Mietrecht bestand darin, die Kündigungsfristen  für Mieter und Vermieter zu vereinheitlichen, das heißt kürzere Kündigungsfristen für Vermieter oder längere Kündigungsfristen für Mieter. Diese Forderung konnte bereits abgewehrt werden. Die Bundesregierung  sieht hier keinen Handlungsbedarf mehr. Ein erster kleiner Sieg.

Auf dem eben erwähnten Deutschen Mietertag wurde eine Reihe von Beschlüssen gefasst, wie aus Mietersicht das Mietrecht weiterentwickelt werden sollte. Die Beschlüsse liegen dem Vorstand vor, wer Interesse hat kann sie bei uns einsehen. Allerdings möchte ich vier dieser Beschlüsse besonders erwähnen, weil sie auch für uns eine große Rolle spielen oder spielen könnten.

1.     Geht es um die Umlage von Modernisierungskosten auf die Grundmiete in Höhe von 11% der Modernisierungskosten. Unsere Forderung ist, diese Regelung muss ersatzlos gestrichen werden. Sie ist eine Sytemschwäche, sie ist ungerecht und willkürlich. Mieterhöhungen wegen einer Verbesserung des Wohnwertes sollten nur noch über das Vergleichsmietensystem möglich sein.

2.     Neuvertragsmieten dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10% übersteigen.

3.     Mieten können in vier Jahren maximal um 15% erhöht werden anstelle von jetzt 20% in drei Jahren.

4.     Die allgemeinen Versorgungsbedingungen für Gas, Strom und Wasser sind so anzupassen, dass eine Versorgungssperre durch das Lieferunternehmen nicht mehr möglich ist, wenn der Vermieter als Kunde seine Zahlungen an das Versorgungsunternehmen einstellt.

Verehrte Mitglieder,

Bereits in meinem Bericht vor zwei Jahren hatten wir schon einmal zum sogenannten Mietnomadentum Stellung genommen und gesagt, dass das bei den 21 Millionen Mietverhältnissen nur einen winzigen Teil der Mieter betrifft. Wir hatten auch gesagt: Die Massenmedien, vor allem die Fernsehsender, bauschen das auf und machen damit einen Riesenwirbel. Jetzt hat sich folgendes herausgestellt: Bei der RTL-Sendung „Mietprellern auf der Spur“, die Sie vielleicht auch kennen, ist nach Darstellung anderen Medien wohl getrickst worden.
Vermutet wird auch, dass es sich hier um ein „Scripted-Reality-Format“ handelt, bei dem Zuschauern vorgegaukelt wird, es handele sich bei den gezeigten Dokumentationen um echte Geschichten. Tatsächlich stammen die Fälle aus den Federn von Drehbuchautoren der Produktionsfirmen. Die Leute, die vor der Kamera gezeigt werden, sind dabei in der Regel von Agenturen gecastet worden. In den Medien wird gegenüber der RTL-Sendung von Vorwürfen ehemaliger Mieter berichtet, sie hätten die Wohnung sauber hinterlassen. Die Produktionsfirma habe den Müll und Dreck in die alte Wohnung geschafft. Einem Nachbarn soll für diese „Müllarbeiten“ Geld geboten worden sein.
Solche Lügen werden dann benutzt, um das Mietrecht zulasten der Mieter zu verändern.

 

Verehrte Vereinsmitglieder,

Wir können einschätzen, dass uns  auch im vergangenen Zeitraum insgesamt gut gelungen ist,  die Sprechstunden des Vereins wurden planmäßig in Erkner mit monatlich sechs Stunden, Schöneiche mit sechs und Woltersdorf mit vier Stunden durchzuführen. Zählt man vorsichtig die Einzelberatungen kommt   jährlich eine ganze Menge zusammen. Darin eingeschlossen sind auch

Gespräche in der telefonischen Beratung und per E – Mail.  Auf unserer Internetseite: www.mieterverein-erkner.de können sich Interessierte über unsere Satzung, die Beitragsordnung, die Beratungsstellen und – Zeiten informieren. Weiterhin haben wir neue Regelungen und unser jeweils aktuelles Rundschreiben ins Netz gestellt. Natürlich kann das alles auch herunter geladen werden. Auf dieser Seite hatten wir in diesem Jahr bis einschließlich August 20.342 Besucher; natürlich waren einige mehrmals da.

Ein Wort noch zu den telefonischen Anfragen und den Anfragen per E – Mail. Wie Sie wissen unterhält unser Verein keine Geschäftsstelle, was uns eine Menge Kosten spart. Wir bemühen uns, Anfragen, die wir auf diesem Weg erhalten, so gut es geht zu beantworten. Meistens ist es aber so: Um eine sachkundige Antwort geben zu können, muss  Einsicht in die Dokumente wie Mietverträge, Kündigungen, Mieterhöhungsbegehren, Betriebskostenabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Vermieter  und ähnliches genommen werden. Dem Fragesteller empfehlen wir deshalb zunächst, wie er sich weiter verhalten soll, welche Erläuterungen er z. B. noch vom Vermieter verlangen muss oder welche Forderungen er noch stellen sollte. Die weitere Beratung nehmen wir dann in den Sprechstunden vor.

Verehrte Mitglieder,

In Vorbereitung auf unsere heutige Versammlung haben wir die im ersten Halbjahr 2011 durchgeführten Beratungen unter der Sicht der inhaltlichen Probleme analysiert, die unsere Mitglieder bewegen, zu denen sie Antworten haben wollen.

Von den in den Sprechstunden, am Telefon oder per E-Mail erfolgten Beratungen betrafen fast die Hälfte Probleme mit den Betriebskosten oder der Betriebskostenabrechnung. An zweiter Stelle, etwa ein Fünftel,  Fragen zu Wohnungsmängeln und Mietminderung. Dann folgen Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mieter- und Vermieterkündigung, Schönheitsreparaturen und eine Reihe von Einzelfragen.

Nun einige Bemerkungen zu den Betriebskosten 2010.

Es liegen uns inzwischen die Betriebskostenabrechnungen von mehreren Großvermietern wie Wohnungsgesellschaft Erkner, Mendis Immobilien Schöneiche und Christianskamp Neumünster vor. Von Mietern anderer Großvermieter wie DKB Immobilien, Wohnungsbaugesellschaft Wolterdorf und MARAX Immobilien haben wir noch keine Abrechnungen gesehen. In den vorliegenden Abrechnungen zeigt sich für 2010 eine überaus erfreuliche Tendenz. Sie erinnern sich: In den Vorjahren mussten wir immer wieder einschätzen, dass die Heizkosten zu ständig höheren Kosten führten und Preistreiber Nummer eins waren. 2009 konnten wir eine gewisse Stagnation in der Kostenentwicklung verzeichnen, allerdings weiter auf einem hohen Niveau. Bei den diesjährigen Abrechnungen sind die Heizkosten für die Mehrzahl der Mieter erstmals seit Jahren auf Grund etwas niedrigerer Brennstoffkosten gesunken. Im Bereich der Wohnungsgesellschaft Erkner für die Fernwärme durchschnittlich 12 – 13% pro MWh. Das hat zur Folge, dass viele Mitglieder auf Grund der höheren Vorauszahlungen – gemessen am Vorjahr – in diesem Jahr keine Nachzahlungen leisten mussten bzw. sogar ein Guthaben verzeichnen konnten.

Eine ähnliche Tendenz zeigt sich bei den erdgasbeheizten Gebäuden. Wir wissen aber auch, dass das Pendel – folgt man den Veröffentlichungen in den Medien zu Preiserhöhungen bei den Gasanbietern – schnell wieder in die andere Richtung schlagen kann und dann wieder Nachzahlungen erforderlich werden. Kritisch anmerken müssen wir auch, dass sich die Fernwärmepreise trotz der genannten Kostensenkung auch weiterhin auf hohem Niveau befinden; im Bereich der Wohnungsgesellschaft Erkner bei durchschnittlich 10 – 11 € pro m² Wohnfläche im Jahr.

Bei den erdgasbeheizten Einzelhäusern zeigt sich auch in diesem Jahr sehr deutlich, dass die Kosten für die Mieter neben dem allgemeinen Preisniveau entscheidend vom Wirkungsgrad der installierten Heizung bestimmt werden. Die Spannbreite bei den von uns geprüften Abrechnungen  reicht  von  6,02 € bis 12,51 € pro m² Wohnfläche im Jahr. In einer Reihe von Fällen muss gegenüber dem Vermieter das Prinzip der Wirtschaftlichkeit angemahnt werden.

Was die kalten Betriebskosten betrifft, so gibt es für unsere Mitglieder bei der Wohnungsgesellschaft Erkner in allen Wirtschaftseinheiten leichte Erhöhungen bei den Positionen Straßenreinigung, Spielplätze sowie Hausreinigung und Hausmeister; etwas niedriger sind die Kosten bei der Müllentsorgung. Die genannten Steigerungen werden von uns wie in jedem Jahr im Zuge der Beratung mit dem Geschäftsführer anhand der Belege geprüft. Analog verfahren wir bei den anderen Großvermietern.

Nun noch zu einer weiteren Frage.

Zahlreiche Mitglieder fragen, warum die Kosten für die Aufzüge von Jahr zu Jahr schwanken, in der Regel immer abwechselnd – mal teuer, mal billiger. Wie unsere Belegeinsicht zeigt, wird das in erster Linie durch den TÜV verursacht, wo alle zwei Jahre eine große Hauptuntersuchung – ähnlich wie beim Auto – ansteht.

Zu weiteren Fragen.

Auch die Abrechnungen 2010 machen es notwendig, nochmals auf zwei Probleme hinzuweisen, die uns schon seit Jahren beschäftigen.

1.     Nicht in allen Positionen können und dürfen die entstandenen Gesamtkosten vollständig auf die Mieter umgelegt werden. Das betrifft besonders die Position Hausmeister, wo Reparaturen und Verwaltungsarbeiten nicht umlegbar sind, aber in Einzelfällen auch den Fahrstuhl, wenn ein Komplexvertrag besteht, der Reparaturen einschließt. Während z.B. bei den Abrechnungen der Wohnungsgesellschaft Erkner oder von Mendis Immobilien Schöneiche unter Hausmeister Gesamtkosten und umlegbare Kosten getrennt ausgewiesen sind, ist das bei einem Teil der Abrechnungen nach wie vor nicht der Fall. Hier sind Nachfragen dringend erforderlich.

 

2.     Jahr für Jahr beschäftigt uns bei zahlreichen Abrechnungen die Position „sonstige Kosten“, unter der die Dachrinnenreinigung und verschiedene Wartungsarbeiten wie Lüftung, Blitzableiter, turnusmäßige Prüfung der Elektro- oder Gasleitung u.a. zusammengefasst sind. Immer bewegt hier die Frage, muss der Mieter zahlen oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat – nach anderslautenden Urteilen in der Vergangenheit – nochmals  eindeutig dazu Stellung genommen: Diese Kosten sind umlegbar, wenn es sich im Sinne der Betriebskostenverordnung um wiederkehrende Ausgaben handelt und wenn – darauf kommt es an – diese einzelnen Positionen im Mietvertrag oder einer anderen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter konkret benannt sind. Ist das nicht der Fall, braucht der Mieter dafür nicht zu zahlen.

 

Was aber ist, wenn der Mieter schon mehrere Jahre gezahlt hat?

In zurückliegenden Urteilen war der Bundesgerichtshof davon ausgegangen: zahlt der Mieter auch ohne Vereinbarung, so kann der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter damit einverstanden ist. Die jetzige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fußt darauf, dass es unerheblich ist, ob der Mieter schon Zahlungen geleistet hat, das hat keine vertragsändernden Wirkungen. Es gilt in jedem Falle der abgeschlossene Vertrag, d.h. wenn dort diese  Kosten nicht ausdrücklich vereinbart wurden, muss nicht gezahlt werden.

Fragen entstehen bei zahlreichen Mitgliedern immer dann, wenn mit der Abrechnung die Vorauszahlungen erhöht werden. Muss ich das akzeptieren?

Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich immer aus den tatsächlichen Kosten des letzten Abrechnungszeitraumes, diese werden durch 12 Monate geteilt und das ist die monatliche Vorauszahlung. Bei hohen Nachzahlungen oder absehbaren höheren Kosten bei einzelnen Positionen kann der Vermieter den Betrag der Vorauszahlung erhöhen, ohne dass der Mieter dazu seine Zustimmung geben muss, anders als bei der Erhöhung der Nettokaltmiete. Es soll damit vermieden werden, dass sich auch im kommenden Abrechnungsjahr wieder eine hohe Nachzahlung ergibt. Allerdings hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Recht auf Anpassung der Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe auch dem Mieter zusteht in Richtung auf eine Erhöhung bei absehbaren Preissteigerungen und natürlich besonders dann, wenn der Mieter ein höheres Guthaben hat. Die Veränderung durch den Mieter bedarf der schriftlichen Mitteilung an den Vermieter.

Probleme können sich ergeben, wenn – einem Urteil des Bundesgerichtshofes folgend – Mietminderungen von der Bruttomiete vorgenommen werden, d.h. eine Minderung der Nettokaltmiete und der Betriebskostenvorauszahlung erfolgt. Dann ist besonders gründlich zu prüfen, ob der bei der Betriebskostenvorauszahlung geminderte Betrag auch bei der Endabrechnung entsprechend gemindert ist. Denn sonst würde man während des Jahres mindern und am Ende wieder draufzahlen.

 

Die Prüfung der diesjährigen Abrechnungen ergab in Einzelfällen, dass sich der Vermieter zugunsten des Mieters verrechnet hat und nun Nachforderungen an den Mieter stellte. So waren einem Mitglied über Jahre hinweg zu hohe Vorauszahlungen angerechnet worden, die der Vermieter unter dem Hinweis, dass der Mieter (hier eine betagte Rentnerin) das hätte merken müssen, jetzt zurückforderte.

Die Frage in der Sprechstunde war: Kann der Vermieter diese Fehler korrigieren? Grundsätzlich gilt auch hier die Ausschlussfrist. Der Vermieter kann entsprechende Korrekturen vornehmen, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erfolgen. Nach Ablauf dieser Jahresfrist sind keine Korrekturen zum Nachteil des Mieters mehr möglich, sowohl hinsichtlich einer höheren Nachforderung als auch einer Verringerung des Guthabens des Mieters. Im eben genannten Fall kann der Vermieter diese Nachforderung nicht stellen.

Eine weitere Frage.

Zahlreiche Mieter wechseln während einer Abrechnungsperiode ihre Wohnung. Auch in diesem Jahr enthielten eine Reihe von Heizkostenabrechnungen gesonderte Kosten für Zwischenablesungen oder anders ausgedrückt eine Nutzerwechselgebühr. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes sind diese Kosten vom Vermieter zu tragen. Achten Sie bitte darauf!

 

Verehrte Mitglieder,

Wie Sie vielleicht selbst festgestellt haben, hält der Vorstand  weiterhin an der bewährten Praxis fest, die Mitglieder zusätzlich zu den Beratungen in den Sprechstunden  mit Hilfe der Rundschreiben, die Sie jeweils mit der Mieterzeitung erhalten, mit neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung und mit Antworten auf oft gestellte bzw. aktuelle Fragen vertraut zu machen. Dadurch unterstützen wir den Wunsch vieler Mitglieder, sich selbst ein Bild von den Entwicklungen im Mietrecht zu machen.

Auch lohnt es sich einmal in den Schaukasten in Erkner, in der Friedrichstraße 23, wo wir auch die Sprechstunden in Erkner durchführen, einen Blick zu werfen.

Verehrte Mitglieder,

Es bleibt dabei: Jeder Erfolg, den wir erzielen können, hängt immer ab von der Stärke und Stabilität unseres Vereins.

Unser Verein gehört jetzt zu den mitgliedermäßig mittleren Vereinen im Land Brandenburg, vor allem deshalb, weil in den letzten Jahren durch Fusionen sehr große Mietervereine z.B. im Raum Potsdam, Brandenburg, Teltow, Cottbus und Frankfurt (Oder) entstanden sind. Dass wir jetzt etwa 750 Mitglieder sind, sagte ich bereits.

Für das Ausscheiden von Mitgliedern gibt es eine Reihe von Gründen, die wir hier schon oft genannt haben. Einige Mitglieder ziehen aus den verschiedensten Gründen weg, meistens wegen der Arbeit. Mitglieder im hohen Lebensalter gehen in ein Heim und leider gibt es auch Todesfälle. Nach wie vor kennen wir bei vielen Mitgliedern die Ursache nicht. Die Beitragszahlungen bleiben aus und Nachforschungen erweisen sich als ergebnislos.

Die Aufgaben des Vereins werden angesichts der sich ständig vollziehenden Bewegungen im Mietrecht und seiner praktischen konkreten Auswirkung im täglichen Leben nicht weniger und nicht kleiner werden wie ich eben ausgeführt habe. Das begründet auch immer wieder die Notwendigkeit des Bestehens und der Arbeit der Mietervereine sowie die Vorteilhaftigkeit der Mitgliedschaft in einem solchen Verein. Die Neueintritte, auch wenn es keine Massenerscheinung ist, bestätigen uns das immer wieder, bis heute in diesem Jahr fast 40.

Wir gehen immer davon aus, dass der Mieterverein als Interessenvertretung aller Mieter konsequent für die Erhaltung und die Durchsetzung der gesetzlich bestimmten Rechte der Mieter eintritt und seine Mitglieder dazu qualifiziert berät. Dafür ist eine starke Mitgliederorganisation mit einem großen Mitgliederbestand notwendig. Je mehr wir sind, desto wirksamer können wir uns für die Rechte der Mieter einsetzen. Deshalb rufen wir alle Mitglieder erneut auf, für unseren Verein zu werben. Überzeugen Sie Ihre Nachbarn, Freunde, Bekannte, Kollegen und Verwandte von den Vorteilen der Mitgliedschaft in unserem Mieterverein.

An dieser Stelle möchte ich auch wieder ein permanentes Problem ansprechen. Zur Realisierung unserer Aufgaben benötigt der Vorstand personelle Unterstützung für die ehrenamtliche Arbeit. Ich bitte Sie zu überlegen, wer mit uns an der Lösung unserer Aufgaben, die vielfältig und nicht uninteressant sind, mitarbeiten möchte.

Nicht unerheblich für die positive Gestaltung des Vereinslebens und der Vereinsarbeit war auch die Tatsache, dass wir im Gegensatz zu Verteuerungen, die wir im täglichen Leben über uns ergehen lassen müssen, den Mitgliederbeitrag weiterhin stabil halten konnten. Wir können in aller Öffentlichkeit sagen, unser Verein hat bei voller Gewährleistung der erforderlichen und gewohnten Leistungen den nach wie vor  niedrigsten Beitragssatz im Land Brandenburg. Zu verdanken ist das dem Umstand, dass der Vorstand voll ehrenamtlich arbeitet und wir, wie schon gesagt, keine Geschäftsstellen unterhalten müssen.

 

Verehrte Mitglieder,

Zur Sicherstellung der gesamten Arbeit des Vereins hat der Vorstand entsprechend der Vereinssatzung seine Verantwortung im Berichtszeitraum ständig umfassend wahrgenommen. Die Vorstandssitzungen wurden regelmäßig monatlich durchgeführt. Zielgerichtet und auf die Schwerpunkte konzentriert wurden entsprechend  der Entwicklung der mietrechtlichen Bedingungen die notwendigen Maßnahmen beschlossen und deren Durchführung kontrolliert.  Der  Vorstand beschäftigte sich insbesondere mit

 

  • Grundlegenden wohnungspolitischen Themen
  • Der Festlegung von Maßnahmen zur Sicherung der Mitgliederberatung in den Sprechstunden
  • Der Auswertung der Beratungsinhalte
  • Der Erläuterung neuer gesetzlicher und richterlicher Festlegungen
  • Dem Inhalt der Rundschreiben
  • Dem Stand der Mitgliederbewegung
  • Der Festlegung von Qualifizierungsmaßnahmen
  • Den Finanzen des Vereins

 

In besonderem Maße waren die Anstrengungen des Vorstandes darauf gerichtet, durch eine qualifizierte Finanzpolitik Bestand und Wirkungskraft des Vereins zu sichern. Alle seine Aufgaben nimmt der Deutsche Mieterbund bei einer ausschließlichen Finanzierung aus den Beiträgen der Mitglieder wahr. Das sichert seine Unabhängigkeit. Auch wir können  bei der Rechenschaftslegung für das Jahr 2010 feststellen, unser Verein ist nach wie vor finanziell  gesund und leistungsfähig. Die Liquidität des Vereins war zu jeder Zeit gewährleistet. . Zwar gehen die Einnahmen des Vereins durch den Mitgliederrückgang, der weniger Mitgliedsbeiträge zur Folge hat, Jahr für Jahr zurück. Auch im Jahr 2010 konnten, wie in den vorangegangenen Jahren, die geringeren Einnahmen aber durch Ausgabenreduzierung aufgefangen werden.

 

Verehrte Mitglieder,

Angesichts des erfolgreichen Verlaufs der Arbeit des Vereins in der Berichtszeit möchten wir all denen besonders Dank sagen, die durch ihre aktive Mitarbeit wesentlich dazu beigetragen haben:

-       So wie bereits ausgeführt unseren Rechtsanwälten Frau Peters und  Frau Walter

-       Wir danken Frau Jahn, Frau Schulze und Frau Kärgel, die in Erkner und Schöneiche die regelmäßige Durchführung der Sprechstunden des Vereins organisatorisch absicherten sowie unseren Finanzprüfern Herrn Marschner, Frau Bauer und Frau  Haft  für die gewissenhafte Prüfung aller Finanzunterlagen des Vereins.

-       Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle Frau Jahn für die Gestaltung und Aktualisierung unseres Schaukastens und

-       Herrn Schneider für den Druck unserer Rundschreiben

-       und nicht zuletzt allen denjenigen, die dafür sorgten, dass die Vereinsmitglieder jeden zweiten Monat die Mieterzeitung in ihren Briefkasten fanden. Vor allem der Familie Schneider, die für Druck und Verteilung sorgen sowie  Frau Löst und Herrn Weiß in Schöneiche und den Mitarbeitern und Zustellern der Märkischen Oderzeitung in Woltersdorf und in der Umgebung.

-       Unseren Dank gilt auch dem Landesverband des DMB Brandenburg sowie dem Präsidium des DMB für die uns zuteil gewordene Unterstützung.

Diesen Dank verbinden wir mit der Hoffnung und Gewissheit, dass uns auch im nächsten.Jahr des Bestehens unseres Vereins die Mitarbeit und Unterstützung aller zuteilwerden wird.

Hiermit ist die Rechenschaftslegung des Vorstandes beendet und ich danke für die Aufmerksamkeit.