Beitrag

Beitragsordnung

  • Aufnahmegebühr einmalig 8,00 €

Die Aufnahmegebühr ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages zu entrichten.

Für Mitglieder des Deutschen Mieterbundes entfällt die Zahlung einer Aufnahmegebühr.

  • Mitgliedsbeitrag pro Jahr 36,20€
  • Ermäßigter Beitrag pro Jahr 18,10 €

Eine Beitragsermäßigung ist nach formlosem Antrag an den Vorstand möglich.
Der Vorstand entscheidet über den Antrag der Beitragsermäßigung wegen eines Härtefalles eines Mitgliedes jeweils individuell.

Zahlungsmodus

Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen und ist zu Beginn eines jeden Jahres, also am 1. Januar des Jahres fällig.

Dazu ist dem Vorstand bei Eintritt in den Verein ein SEPA-Mandat für den Einzug des Beitrags zu erteilen. Bisher erteilte Einzugsermächtigungen behalten als SEPA-Mandate ihre Gültigkeit.

Den Jahresbeitrag zieht der Vorstand im SEPA-Lastschriftverfahren jeweils im Monat Februar ein.

Ausnahmsweise kann der Mitgliedsbeitrag auch halbjährlich im Monat Februar und August des Jahres eingezogen werden.

Mitglieder, die sich in einer besonders prekären finanziellen Situation befinden, können mit dem Vorstand des Vereins eine Ratenzahlung des Beitrages schriftlich vereinbaren.

Mitglieder, die ihrer Beitragszahlung nicht nachkommen, können nach Maßgabe des § 5 Abs. 6 der Satzung des Vereins als Mitglied gestrichen werden - und verlieren damit die Mitgliedschaft

  • Beitrag zur Rechtsschutzversicherung: 23,80 €

Ab dem Jahr 2015 beläuft sich der Jahresbeitrag zur Rechtsschutzversicherung auf 23,80 €.

Der Beitrag ist am zu Beginn des jeweiligen Jahres, also zum 1. Januar des Jahres fällig. Bei Eintritt in den Verein im Laufe des Kalenderjahres ist der Beitrag für die RSV für das ganze Jahr zu entrichten.

Für die Zahlungen gelten die Regelungen zum SEPA-Lastschriftmandat und zum SEPA-Lastschrifteinzug entsprechend.

In Rücksicht auf die Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung gilt die Regelung für Mitgliedsbeiträge bei Härtefällen entsprechend.