Mietpreisbremse – Neu!

Nach einer Veröffentlichung der Staatskanzlei des Landes Brandenburg vom 25. November 2025 (https://brandenburg.de/cms/detail.php/detail.php?gsid=brandenburg_06.c.890669.de) soll es »in Brandenburg auch künftig bezahlbaren Wohnraum geben. Um bezahlbaren Wohnraum zu sichern, wird für 36 brandenburgische Städte und Gemeinden ab 1. Januar 2026 eine neue Mietpreisbegrenzungs- sowie eine Kappungsgrenzenverordnung eingeführt.« Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus, meint die Veröffentlichung.
Ob die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze indes bisher wirklich die beabsichtigte Wirkung einer durchgreifenden Begrenzung der Wohnungsmieten in Brandenburg zeigten, führt die Veröffentlichung nicht aus.

Die Mietpreisbegrenzungsverordnung legt fest, dass für neu abzuschließende Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden darf. Durch die Kappungsgrenzenverordnung wird zusätzlich geregelt, dass bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigt.  So formuliert das die Staatskanzlei ...

Und weiter: »Um eine aktuelle und für die Brandenburger Gemeinden möglichst individuelle Übersicht zu bekommen, hatte das Ministerium im November 2024 ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zunächst die Wirkungen« ... »bestehenden Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung zu bewerten und anschließend – soweit geboten – Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten in Brandenburg zu identifizieren.«
»Im Ergebnis des Gutachtens wurden 36 Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten festgestellt, für die nach dem heutigen Kabinettsbeschluss die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze gelten sollen.«

Darunter fallen nun auch (endlich) Erkner, Grünheide, Woltersdorf und Strausberg. Warum ausgerechnet Schöneiche bei Berlin ausgenommen worden ist, bleibt unklar. Immerhin ist dort der private Wohnungsbestand in kleineren Einheiten mit zum Teil extremen Miethöhen bekannt.