Doppelt teuer …

Als Nachschlag und Ergebnis aus der Historie:

Kaum jemand wird sich an die »Altanschließer-Beiträge«, einst gefordert von den Wasserversorgern, erinnern. Für den Anschluss an die Wasserversorgung in DDR-Zeiten und davor hatten die Wasserwerke nach der Wende nachträglich Beiträge erhoben. So waren zum Beispiel für die Wohnungsgesellschaft Erkner (WGE) rund 1,2 Mio EUR zusammen gekommen.
Bezahlt natürlich aus den gezahlten Mieten ...

Die Klage der »Altanschließer« gegen die Wasserwerke war nun im Ergebnis und in letzter Instanz erfolgreich. Die zuvor eingenommenen Umlagen hatten die Wasserwerke bereits vorab an die »Altanschließer« »vorsorglich« zurückgezahlt. Sie hatten bereits die Klagen I. Instanz verloren.
Zum Ausgleich waren aber die Preise für Wasser und Abwasser für die Kunden, also auch unsere Mieter erheblich erhöht worden. Eben auch bezahlt von den Mietern ...

Eine Bereitschaft der »Altanschließer«, also etwa der WGE, nun diese zurückgezahlten Beträge an die Mieter auszukehren, die sie ja letztlich mit ihrer Miete bezahlt hatten, ist nicht zu erkennen. Und das, obwohl die Mieter weiter die erhöhten Preise für Wasser und Abwasser der Wasserwerke zahlen müssen!